Sachverständigenbüro Placzek
Georg-Kerschensteiner-Str. 36
81829 München
Tel: 089/95862184
info@immobewertung-muenchen.de
www.immobewertung-muenchen.de
Der Bereich des Sachverständigen ist komplex und voller Fachtermini. Selbst Profis verstehen teilweise nicht alles so richtig - Wir klären auf und zwar von A-Z.
Störende Einwirkung auf ein Grundstück oder Gebäude, die unterschiedliche Ursachen haben können. Die häufigsten Ursachen sind Lärm und Geruchsbelästigungen, es kann sich aber auch um Strahlungen oder Magnetfeldeinwirkungen handeln (Mobilfunk).
Gemeinschaftliche Kapitalanlage in Liegenschaften nach Anteilsscheinen, die von einem Fondsmanagement nach dem Grundsatz der Risikoverteilung auf Rechnung verschiedener Anleger verwaltet wird. Bei den „geschlossenen“ Immobilienfonds ist die Zahl der Anteilseigner begrenzt, bei den „offenen“ jedoch nicht.
Die Definition des Industriegebietes findet sich in der Baunutzungsverordnung (§ 9 BauNVO). Industriegebiete dienen ausschließlich der Unterbringung von Gewerbebetrieben, und zwar vorwiegend solcher Betriebe, die in anderen Baugebieten unzulässig sind.
Zulässig sind
Ausnahmsweise können zugelassen werden
siehe
Unter Infrastruktur im bau- und planungsrechtlichen Sinn versteht man alle Einrichtungen, die der Versorgung und Funktion eines Gebietes, einer Stadt oder Stadtteiles dienen. Hierzu zählt man insbesondere die Erschließung mit privaten und öffentlichen Verkehrsmitteln, Einrichtungen der Daseinsvorsorge, Schulen, Einrichtungen für Kultur und Naherholung. Die Quantität und Qualität der Einrichtungen und ihre Verfügbarkeit sind u.a. bestimmend für die Lagequalität einer Immobilie.
Instandhaltungskosten sind Kosten, die im Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung infolge Abnutzung oder Alterung zur Erhaltung des der Wertermittlung zu Grunde gelegten Ertragsniveaus der baulichen Anlagen während ihrer wirtschaftlichen Restnutzungsdauer marktüblich aufgewendet werden müssen. Die Instandhaltungskosten umfassen sowohl die für die laufende Unterhaltung als auch die für die Erneuerung einzelner baulicher Teile aufzuwendenden Kosten.
Zur Instandhaltung gehören grundsätzlich auch die Schönheitsreparaturen. Sie sind jedoch nur dann anzusetzen, wenn sie vom Eigentümer zu tragen sind. Nicht zu den Instandhaltungskosten zählen Modernisierungskosten und solche Kosten, die z.B. auf Grund unterlassener Instandhaltung erforderlich sind.
Austausch von nicht mehr funktionsfähigen Bauteilen, z.B. Erneuerung von Türen oder Fenstern, jedoch ohne werterhöhende Maßnahmen.