Sachverständigenbüro Placzek
Georg-Kerschensteiner-Str. 36
81829 München
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Wir unterscheiden zwischen verschiedenen Arten von Gutachten, welche mitunter auch auf verschiedenen Gesetzestexten basieren.
1. Markt- bzw. Verkehrswertgutachten (§ 194 BauGB / § 74 a Abs. 5 ZVG)
Wir bewerten den marktüblichen Verkehrswert von Immobilien und Grundstücken für Käufer und Verkäufer, selbstverständlich auch bei Vermögensaufteilungen aufgrund von Erb-, Ehe-, oder Scheidungsangelegenheiten.
2. Beleihungswertgutachten (BelWertV)
Feststellung des Beleihungswerts Ihrer Immobilie oder Ihres Grundstücks. Der Beleihungswert ist besonders für eine Finanzierung mit Hilfe von Banken oder anderen Kapitalgesellschaften notwendig.
3. Begutachtung von Rechten an Immobilien und Grundstücken
Analyse des tatsächlichen Werts von Niesbau-, Erbbau-, Wohnungsrechten und Ähnlichem.
4. Verkaufsberatung
Analyse und Bewertung von Immobilien und Grundstücken für die richtige Verkaufsentscheidung.
5. Mietgutachten
Gutachten für Mietobjekte zur Bestimmung der Mietkosten unter Berücksichtigung des lokalen Mietspiegels.
6. Ankaufsbewertung (§ 67 Abs. 5 Investmentgesetz)
Erstellung von Gutachten für Gesellschaften oder juristische Personen nach Investmentgesetz.