Informationen - Unterlagen - Baupläne


Grundbuchauszug Baupläne Bauakten Grundrisse Baureferat Gemeinde

Unterlagen

Diese Unterlagen benötigen wir im Normalfall für die Erstellung eines Gutachtens.

 

1. Grundbuchauszug (Auskunft: Amtsgericht)

 

2. Baupläne (Auskunft: Baureferat, Gemeinde)

 

3. Angaben über das Baujahr der Immobilie
(Auskunft: Baureferat, Gemeinde, Baupläne)

 

4. Bei Eigentumswohnungen:Wohngeldabrechnung, Grundrissplan, Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen, eventuell Teilungserklärung (Auskunft: Hausverwaltung)

 

5. Bei vermieteten Immobilien: Einnahmen-/Ausgabenaufstellung, Mietverträge, letzte Nebenkostenabrechnung (Auskunft: Vermieter)

 

Sie haben nicht alle Unterlagen? Kein Problem. Wir helfen Ihnen bei der Beschaffung von A-Z.



Gutachten Finanzamt Scheidung Erbengemeinschaft Immobilien

Honorar

Für Aufträge von Privatkunden können die Honorare frei vereinbart werden.

 

Je nach Art und Umfang des Gutachtens sind dafür nach der Honorarordnung für Bewertungssachverständige ein Honorar nach Arbeitszeit oder ein pauschales Angebot möglich. Eine erste Einschätzung finden Sie unten.

 

Bei Gerichtsaufträgen erfolgt eine Vergütung nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG).

 

Benötigen Sie detaillierte Auskünfte über das Honorar, beantworten wir Ihnen diese gerne.

 

Bitte beachten Sie, dass wir nach Erhalt aller relevanten Objektunterlagen, je nach Umfang des Gutachtens, zwischen 6 und 8 Wochen Bearbeitungszeit benötigen.

 

 

Gebühreneinschätzung Verkehrswertgutachten.

  • Objekte bis 200.000 € - Gutachten 1.500 €
  • Objekte bis 500.000 € - Gutachten 2.000 €
  • Objekte bis 1.000.000 € - Gutachten 3.000 €
  • Objekte bis 5.000.000 € - Gutachten 7.000 €
  • Objekte bis 10.000.000 € - Gutachten 12.000 €
  • Objekte bis 15.000.000 € - Gutachten 15.000 €
  • Objekte bis 20.000.000 € - Gutachten 20.000 €

Die wertabhängige Gebühr kann um bis zu 50 v.H. erhöht werden, wenn die Ermittlung aufgrund besonderer objektspezifischer Grundstücksmerkmale einen erheblichen zusätzlichen Aufwand verursacht. Die Gebühr kann um bis zu 50 v.H. ermäßigt werden, wenn das Gutachten einen erheblich geringeren Aufwand als üblich verursacht, insbesondere bei unbebauten Grundstücken mit land-, forstwirtschaftlicher oder vergleichbarer Nutzung.

 

Sind in einem Gutachten für ein Wertermittlungsobjekt mehrere Werte für mehrere Stichtage oder entsprechende Wertunterschiede zu ermitteln, so wird der Gebührenberechnung die Summe aus dem höchsten ermittelten Wert und je einem Viertel aller weiteren ermittelten Werte zugrunde gelegt.

 

Die Gebühr erhöht sich für jeden aus der Kaufpreissammlung herangezogenen Vergleichswert, für jeden herangezogenen Bodenrichtwert.

 

Neben den Gebühren werden Auslagen (i.d.R. für Zustellungsauftrag, Fahrtkosten, Telekommunikationskosten) in Rechnung gestellt.


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Georg-Kerschensteiner-Str. 36

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Tel: 089/60013866

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